Schilder "Privatgrundstück" auf dem Gelände des zukünftigen Wildenbruchparks? Was bedeuten sie? (Dezember 2007- aktualisiert Februar 2008)
Uns erreichen in den letzen zwei Wochen immer Anfragen bezüglich der neu aufgestellten Schilder auf dem Gelände des so genannten "Wildenbruchparks".Letzter Stand der Dinge, so wie er von Seiten des Bezirksamtes verlautbart wurde, war, dass die ehemalige Grenzbrache zwischen der Elsenstraße und der Wildenbruchstraße vom Senat dem Alt-Eigentümer abgekauft wurde. Danach sollte das Gelände dem Bezirk als Ausgleichsmaßnahme für die Überlassung bezirkseigener Flächen für die Autobahnerweiterung zugeschlagen werden. Der Bezirk plant schon seit Sommer 2007 mit den Bauarbeiten zum so genannten "Wildenbruchpark" zu beginnen.
Was sollen nun die überall platzierten Schilder mit der Aufschrift "Privatgrundstück - Betreten verboten"?
Wir haben eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Stadtrat gestellt und gleich eine Antwort der Amtsleiterin des Amtes für Umwelt und Natur, Dr. Lehmann, erhalten, die wir hiermit an die Bürger weiterleiten möchten.
"Da die Grundstücke noch nicht der Zweckbestimmung einer öffentlichen
Grünanlage unterliegen, wurde durch Frau Bänisch, SenStadt, veranlasst, Schilder aufzustellen; Berechtigung durch die Besitzeinweisung
zum 05.11.07. Die Schilder sollten nur dazu dienen, dass der Bürger erkennt,
dass es sich um keine öffentliche Grünanlage handelt und somit das Betreten
der Wege innerhalb der Anlage auf eine Gefahr passiert."
Vor ein paar Wochen haben die aufwendigen Bauarbeiten für den Park begonnen, wie nicht zu übersehen ist. Wann diese beendet sein sollen, ist uns nicht bekannt.
Liebe Grüße ...
Das Team der KungerKiezInitiative

