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Auslegung des Beschlusses zur Planfeststellung für den Neubau der A 100
vom 17. bis 31. Januar 2011

Pressedienst

16. Januar 2011

Auslegung des Beschlusses zur Planfeststellung für den Neubau der A 100
vom 17. bis 31. Januar 2011


Ab Montag, 17. Januar 2011 liegt der Planfeststellungsbeschluss für 2 Wochen für den 420 Millionen Euro teuren Neubau der Stadtautobahn von Neukölln bis zum Treptower Park aus. Damit schafft die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planungsrecht für den 3,2 km langen 16. Bauabschnitt.  

Mit der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der A 100 endet das planungsrechtliche Verfahren. Nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen für die allgemein übliche Zeit von 14 Tagen, wird der Beschluss rechts-kräftig. Doch aufgrund der schon lange fehlenden parlamentarischen Mehrheit für das fossile Bauvorhaben, gilt der Kompromiss des rot-roten Senats vom Oktober 2010. Somit darf das mit dem Beschluss bestehende Baurecht in dieser Legislatur-periode nicht umgesetzt werden.  
Die Begründung zum Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können jeweils von montags bis freitags von 9 bis 16h in den Rathäusern Köpenicks und Neuköllns sowie montags bis freitags von 9 bis 14h in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, Raum R116 eingesehen werden.  
Die öffentliche Auslegung der amtlichen Bekanntmachung des Beschlusses vom 06. Januar war von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst kurzfristig am 14. Januar im Amtsblatt und Berliner Tageszeitungen bekannt gegeben. Erneut wird nicht auf die mehrfach von der BISS erhobene Forderung eingegangen, die Unter-lagen bürgerfreundlich ins Internet zu stellen.  
Allerdings besteht die Möglichkeit für alle Betroffenen und Einwender, den Planfest-stellungsbeschluss und dessen Begründung direkt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VII E, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin) anzufordern. Dies muss schriftlich bis zum 28. Februar geschehen.  

Die BISS ruft alle Einwender auf, die Möglichkeit der Akteneinsicht zu nutzen und in den Unterlagen zu prüfen, inwieweit ihre Belange und Betroffenheiten durch Lärm, Abgase, Mobilitätseinschränkung, Gefährdung usw. berücksichtigt wurden.  
Bis vier Wochen nach Ende der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses besteht die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Klage einzureichen. Die BISS ruft deshalb insbesondere potentielle Klägerinnen und Kläger auf, ihre Rechtsbetroffenheit geltend zu machen. Wer durch Abgabe von Grundstücksflächen oder die Wohnung in seinem Eigentum betroffen ist oder hohe Lärm- und Schadstoffbelastungen zu befürchten hat, kann klageberechtigt sein. Die BISS wird in Zusammenarbeit mit dem BUND Berlin diese Fakten prüfen und gemeinsam mit Betroffenen eine Klage gegen den Beschluss einreichen.  
Zur Unterstützung der Klage bitten wir um Spenden an den BUND Berlin.
Die BISS Berlin kritisiert seit Jahren sowohl die Planung als auch das Verfahren zu dieser verkehrspolitischen Einbahnstraße. Die Planung weist gravierende Fehler auf: Alternativen zu der die Stadtnatur und funktionierende Wohnkieze zerstörenden Trasse wurden nicht hinreichend geprüft, die Belastung dicht bewohnter Gebiete im Autobahnumfeld wurde nicht berücksichtigt, Lärm- und Schadstoffbelastungen für Anwohner und Naherholungsgebiete durch zusätzlichen Verkehr wurden 
nicht hinreichend einbezogen.
Neben Verfahrensmängeln ist auch der politische Umgang mit der Planung zu kritisieren: Gemessen an ihren eigenen Maßstäben, eine breite öffentliche Transparenz bei Planverfahren und eine bürgerfreundliche Verwaltung zu schaffen, hat die SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung versagt. Gemessen an den Ansprüchen einer modernen demokratischen Regierungsführung, die 
Basisentscheidungen respektiert (z.B. den Beschluss des SPD-Landesparteitags vom 17. Mai 2009) und eine breite zivilgesellschaftliche Beteiligung an Stadtentwicklung ermöglicht, hat auch die Führungsriege der Berliner SPD versagt.  

gez. Birte Rodenberg 0170 7118350 Harald Moritz 0151 56500990

Pressemitteilung s. PDF 


 
PDFPM zur Auslegung der A100 [95.8 kB]