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Offizielle Ankündigung der Erörterung A100 im Amtsblatt

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
anbei die Infomationen zu Beginn und Ablauf des Anhörungsverfahrens, in dem alle Einwender_innen Fragen zur Planung und möglichen Planänderung an den Vorhabensträger (SenStadt) stellen können. Es wäre gut, wenn möglichst viele gerade zu Beginn zur Anhörung kommen; aber auch später ist die Anwesenheit von vielen kritischen Nachfragenden wichtig.
Weitere Informationen - während der Anhörung auch tagesaktuell- unter: www.stop-a100.de

Herzliche Grüße
Birte Rodenberg

Amtsblatt für Berlin Herausgeber: Landesverwaltungsamt Berlin ISSN 0943–9064 ABl. Nr. 50 / 30. 10. 2009 2501 _ 59. Jahrgang Nr. 50 Ausgegeben zu Berlin am 30. Oktober 2009

A 1262 A

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Planfeststellungsverfahren für das Straßenbauvorhaben „Neubau der Bundesautobahn A 100 zwischen Autobahndreieck Neukölln und Anschlussstelle Am Treptower Park in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick von Berlin, Bau-km 20 + 454,000 bis Bau-km 23 + 625,500“ – Anhörungsverfahren – Bekanntmachung vom 30. Oktober 2009 Stadt GR B 12 Telefon: 9012-5528 oder 9012-0, intern 912-5528  
Der Erörterungstermin für das oben angegebene Planfeststellungsverfahren beginnt am 12. November 2009 um 11 Uhr (Ein- lass ab 10.30 Uhr) im Berliner Congress Center, Alexanderstraße 11, 10178 Berlin (Eingang Haus des Lehrers, Alexanderstraße 9) mit der Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, den übrigen Einwendern, Betroffenen und anerkannten Naturschutzvereinen sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind.  
Er wird bei Bedarf am 13., 16. bis 18. und 24. bis 27. November 2009 jeweils in der Zeit von 11 bis ca. 20 Uhr fortgesetzt. Die Tagesordnung wird in der Erörterungsveranstaltung bekannt gegeben. Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, der Einwendungen erhoben hat, sowie den vom Vorhaben Betroffenen, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind von der Erörterung ausgeschlossen.
2. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, wer- den nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

Rechtsgrundlagen – Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist – Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) geändert worden ist – Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976 (GVBl. S. 2735, 2898), das zuletzt durch Artikel I § 14 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 573) geändert worden ist – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist

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